Nach meiner E-Mail an den Bundestag mit der bitte diese an die zuständigen Sachverständigen weiterzuleiten kam heute folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr XXXXX,
Ihren Vorschlag leite ich gerne an die Sachverständigen weiter. Er wird und wurde auch in den parlamentarischen Gremien immer wieder diskutiert. Zu ihrer Forderung die Kfz-Steuer auf den Spritpreis umzulegen, möchte ich Ihnen eine kurze Stellungnahme meinerseits übermitteln:
Mit einer Umlage der Kfz-Steuer auf den Kraftstoff wären Diesel und Benzin in Deutschland adhoc deutlich teurer. Die Mehrkosten für den Transport, so sie denn überhaupt ganz/teilweise umzulegen sind, würde im Endeffekt der Verbraucher “an der Ladenkasse” bezahlen. Auch Verlagerungseffekte (z.B. Tanktourismus - Ausweichrouten im Ausland ) wären unvermeidbar, würden doch unsere Kraftstoffe gerade auch im Vergleich zum europäischen Ausland spürbar teurer! Die Tankstellen in grenznahen Gebieten würden sicher Kunden verlieren und könnten des öfteren vermutlich wohl gar nicht mehr wirtschaftlich bestehen. Ebenso ist es sehr wahrscheinlich, dass die (europäische) Wettbewerbsfähigkeit unseres Transportgewerbes mit seinen oftmals unumgänglichen langen/längeren Wegstrecken beeinträchtigt werden würde. Schwierig wäre auch die Situation für Bürger, die aus beruflichen Gründen viel fahren müssen, z.B. Fernpendler. Diese würden durch die ausschließlich verbrauchsabhängige Besteuerung an der Zapfsäule überproportional belastet
Angesichts der zu erwartenden negativen Auswirkungen für Wirtschaft und Verbraucher, die auch im europäischen Kontext (ge-)(be-)dacht werden müssen, befürworte ich derzeit eine Beibehaltung unseres Steuersystemes bei der Kfz-/Mineralölbesteuerung. Gegen eine Umlage der Kfz-Steuer auf den Kraftstoff spricht ebenfalls, dass eine solche die Lenkungswirkung einer Kfz-Steuer übersieht. Ohne eine verbrauchsunabhängige Steuerkomponente wie die Kfz-Steuer wären die Fortschritte (Stichwort: moderne Motortechnik, geregelter Kat etc.) bei der Schadstoffreduktion (Schwefeldioxid, Stickoxide, Kohlenwasserstoffe etc.) im Straßenverkehr in den letzten Jahrzehnten ohne Zweifel sehr viel bescheidener ausgefallen.
Vor diesem Hintergrund halte ich den bevorstehenden Einstieg in die Umgestaltung der Kfz-Steuer auf eine verbrauchsabhängige CO2-Komponente für gute Lösung, weil dadurch der Spritverbrauch durch die CO2-Komponente erstmals in die Kfz-Steuer einbezogen wird. Bei einem Benziner werden pro angefangene 100ccm 2 Euro Kfz-Steuer als Hubraum-Sockelbetrag anfallen, also gerade mal 40 Euro jährlich! für ein 2-Literhubraum-Auto. Bei entsprechend niedrigem Verbrauch kommt dann kaum noch etwas (unter 120 gr. CO2/km überhaupt nichts mehr) an Kfz-Steuer hinzu. Insofern ist ihre Forderung nach einer kompletten Umlage der Kfz-Steuer auf den Faktor Verbrauch (Spritpreis) für verbrauchsarme Fahrzeuge mit Ottomotor sowie mittlerem und kleinem Hubraum fast schon erfüllt.
Mit einer geplanten Grundgesetzänderung, die zusammen mit der Umstellung der Kfz-Steuer auf CO2 einhergeht, wird zudem die Zuständigkeit der Kfz-Steuer alleinig auf den Bund übergehen. Für zukünftige Reformen bedeutet das, dass diese viel zügiger ohne Zustimmung des Bundesrates erfolgen können! Ein beachtlicher politischer Durchbruch in unserem komplizierten föderalen System, für den ich mich und meine KollegInnen in der SPD-Bundestagsfraktion schon seit langem engagieren. Bietet sich dadurch doch die Chance die CO2-Verbrauchskomponente in Zukunft ohne Blockademöglichkeiten der 16 Bundesländer noch stärker zu betonen. Die SPD hätte sich auch jetzt schon eine stärkere Betonung des Faktors CO2 vorstellen können. Mit unserem Koalitionspartner war das aber nicht zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
I. Arndt-Brauer
– Ingrid Arndt-Brauer, MdB
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